AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zwischen Makler und Kunde als Verbraucher

1. Weitergabe Verbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise

des Maklers sind nur für den Kunden bestimmt. Diesem ist es

untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen

ohne Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt

werden muss, an Dritte weiter zu geben.

zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss durch dessen

Verschulden nicht zustande kommt.

Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließen

ein Dritter oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits

die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so

ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte

Provision zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu

entrichten.

2. Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch

für den Käufer/Mieter provisionspflichtig tätig werden.

3. Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm

weitergegebenen Objektinformationen vom

Verkäufer/Vermieter bzw. von einem Dritter stammen und von

ihm, dem Makler, weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre

Vollständigkeit überprüft worden sind.

4. Aufwendungsersatz

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung

des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden

Aufwendungen (z.B. Exposékosten, Insertionen,

Internetauftritt, Telefonkosten, Portikosten und Fahrtkosten)

5. Haftungsbegrenzung

Ansprüche für Schäden, die der Kunde erleidet, oder für

Schäden, die an vom Kunden eingebrachten Sachen

entstehen, insbesondere auch solche schuldhafter

Vertragsverletzung, fahrlässig begangener unerlaubter

Handlung und für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies

gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben

Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit für

vertragstypisch vorhersehbare Schäden aus rechtlichen

Gründen zwingend gehaftet wird.

6. Gerichtstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des

Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem

Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und

Ansprüche und als Gerichtstand der Firmensitz des Maklers

vereinbart.

7. Salvatorische Klausel

Die Bestimmungen bleiben auch bei rechtlicher

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen

Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise

unwirksam sein, so werden sich die Parteien unverzüglich

bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten

wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise

zu erreichen.