Allgemeine Geschäftsbedingungen
zwischen Makler und Kunde als Verbraucher
1. Weitergabe Verbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise
des Maklers sind nur für den Kunden bestimmt. Diesem ist es
untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen
ohne Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt
werden muss, an Dritte weiter zu geben.
zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss durch dessen
Verschulden nicht zustande kommt.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließen
ein Dritter oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits
die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so
ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte
Provision zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu
entrichten.
2. Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch
für den Käufer/Mieter provisionspflichtig tätig werden.
3. Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm
weitergegebenen Objektinformationen vom
Verkäufer/Vermieter bzw. von einem Dritter stammen und von
ihm, dem Makler, weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre
Vollständigkeit überprüft worden sind.
4. Aufwendungsersatz
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung
des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden
Aufwendungen (z.B. Exposékosten, Insertionen,
Internetauftritt, Telefonkosten, Portikosten und Fahrtkosten)
5. Haftungsbegrenzung
Ansprüche für Schäden, die der Kunde erleidet, oder für
Schäden, die an vom Kunden eingebrachten Sachen
entstehen, insbesondere auch solche schuldhafter
Vertragsverletzung, fahrlässig begangener unerlaubter
Handlung und für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies
gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit für
vertragstypisch vorhersehbare Schäden aus rechtlichen
Gründen zwingend gehaftet wird.
6. Gerichtstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des
Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem
Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und
Ansprüche und als Gerichtstand der Firmensitz des Maklers
vereinbart.
7. Salvatorische Klausel
Die Bestimmungen bleiben auch bei rechtlicher
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen
Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise
unwirksam sein, so werden sich die Parteien unverzüglich
bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten
wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise
zu erreichen.